k.b.A. - kontrolliert biologischem Anbau

Die Begriffe ökologische Landwirtschaft oder biologische Landwirtschaft bezeichnen die Herstellung von Nahrungsmitteln und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die auf der Grundlage möglichst naturschonender Produktionsmethoden unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der Ökologie und des Umweltschutzes geschehen soll. Die ökologische Landwirtschaft verzichtet auf den Einsatz bestimmter Pflanzenschutzmittel, sowie auf Wachstumsförderer, Mineraldünger und Gentechnik, wie sie in der konventionellen Landwirtschaft zum Einsatz kommen.

Um eine klare Unterscheidung zu konventionell, also "nicht biologisch" hergestellten Lebensmitteln sicherzustellen, schützt die EG-Öko-Verordnung explizit die Begriffe Bio- / Öko-, biologisch / ökologisch, kontrolliert ökologisch / biologisch, biologischer / ökologischer Landbau, biologisch-dynamisch sowie biologisch-organisch. Diese geschützten Begriffe dürfen ausschließlich für Produkte verwendet werden, die mindestens den Kriterien der EG-Öko-Verordnung entsprechen.

 

Die „Verordnung (EWG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ (Europäische Öko-Verordnung oder EG-Öko-Verordnung) definiert, wie Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen.

Die Verordnung knüpft an den Basisrichtlinien der Internationalen Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen IFOAM an, in der etwa 750 Verbände aus über 108 Nationen organisiert sind.

 

Besteht das Produkt zu mindestens 95% aus Bio-Produktion, darf die Bezeichnung Biologisch bzw. Ökologisch geführt werden.

 

Die Kontrolle erfolgt durch die IFOAM (International Federation of Organic Movement), der Dachorganisation für den weltweiten biologischen Anbau und den unabhängigen Partner- Instituten (wie IMO, SKAL , Demeter) nach strengen Umweltauflagen.

SKAL verleiht das ECO-Siegel. Es orientiert sich an den EG- Richtlinien (EWG) Nr. 2092/91 und deren Ergänzungen, bzw. an IFOAM (International Federation of Agriculture Movement) für kontrolliert biologischen Anbau. Dabei werden die Anforderungen noch übertroffen.

  • Die Zertifizierung beruht auf drei Hauptkriterien, die streng kontrolliert werden.
  • Die Erzeugung der Naturfasern muss auf Dauerhaftigkeit angelegt sein.
  • Es werden ausschließlich biologische Hilfsmittel und mechanische Behandlungsmethoden zugelassen.
  • Das Endprodukt ist gänzlich Rückstands und Schadstofffrei. Die unter diesen Voraussetzungen erzeugten Textilien können , bei Zertifizierung sämtlicher Fertigungsschritte, Ihrerseits vollstes Vertrauen genießen.