Dies beinhaltet artgerechte Tierhaltung (an die Klima- und Lebensbedingungen der Region optimal angepasst), biologisch einwandfreie Fütterung und den Verzicht auf Masthilfsmittel.
Die von ERGOVITALIS verwendete Merino-Schafschurwolle stammt zum Beispiel von freilaufend gehaltenen Schafen, aus den besten Regionen Süddeutschlands. Bei der Haltung wird konsequent auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet. Dies gilt sowohl für die Tiere, als auch für den Boden, auf dem die Tiere grasen. Durch den Kreislauf gesunder Boden, gesunde Pflanzen werden die Tiere widerstandsfähiger gegenüber dem Parasitenbefall und benötigen in der Folge keine chemische Schädlingsbekämpfung. Die Zertifizierung erfolgt auch hier durch unabhängige Institute .
Die ökologischen Erwägungen begannen bei der Agrarwirtschaft, nach und nach wurden die Vorgaben auf die Viehzucht übertragen und diese in die ökologische Produktion mit einbezogen.
Erst etwa acht Jahre nach der Einführung der Bestimmungen zur landwirtschaftlichen Produktion wurde die Verordnung CE 1804/1999 genehmigt, worin die Prinzipien und spezifischen Kontrollmaßnahmen zur ökologischen Erzeugung von Fleisch und weiterverarbeiteten Tierprodukten festgehalten werden. Der Prozess zur Einbeziehung der Viehzucht wurde durch den Druck der Verbraucher begünstigt, die ihrerseits durch die vielen alarmierenden Meldungen über Krankheiten und sonstige gesundheitsschädliche Vorgänge in der Nahrungsmittelindustrie aufgeschreckt wurden.
Die ökologische Viehwirtschaft basiert auf artgerechter Haltung, der Bevorzugung ökologischer Vielfalt, der Bevorzugung von Rassen, die sich ihrem Umfeld am besten angepasst haben, und der Widerstandsfähigkeit gegenüber Krankheiten; zudem ist einheimischen Rassen bei gleichen Voraussetzungen Vorrang einzuräumen. Es wird eine extensive Produktionsform vorgeschrieben. Der Zukauf von Futtermitteln ist reglementiert, die Verfütterung von Tiermehl und lange Lebendtransporte von Schlachtvieh über große Distanzen sind verboten, wobei in diesem Punkt signifikante Unterschiede zwischen EU-Öko-VO und den Anbaubetrieben bestehen. Der Absatz der Erzeugnisse findet nach Möglichkeit unter den Gesichtspunkten eines regionalen Kreislaufs statt.
Anfang 2008 haben einige Futtermittelhersteller die Gesellschaft für ökologische Tierernährung e. V. (GOETE) gegründet.
Tierschutz
* Die Bestimmungen schreiben Unterkünfte in genügender Größe, ausreichende Belüftung und Helligkeit vor. Die ökologische Viehzucht lehnt Massenzuchtmethoden zur Ertragssteigerung, wie die Aufzucht von Tieren auf engstem Raum, ständige Beleuchtung und weitere ausdrücklich ab.
* Die Bewegungsfreiheit der Tiere muss in jedem Fall gewährleistet sein und die natürlichen Aktiv- und Ruhephasen müssen respektiert werden.
* Die richtige Ernährung der Tiere basiert auf aus ökologischem Anbau stammenden Produkten. Tierproteine dürfen weder direkt, noch als Beimischung im Futter gefüttert werden. Bei Säugetieren ist die Einhaltung einer bestimmten Stillzeit vorgeschrieben.
* Um die Tiere gesund zu erhalten soll gegen Infektionen und andere Krankheiten auf bestmögliche Weise vorgesorgt werden: Neben der Bevorzugung widerstandsfähiger Rassen müssen Faktoren wie ein an die Umweltbedingungen und baulichen Gegebenheiten angepasster Viehbestand und dessen ausgewogene Ernährung beachtet werden.
* Sollten sich trotz vorbeugender Maßnahmen Gesundheitsprobleme ergeben, werden umgehend Behandlungsmaßnahmen eingeleitet, die die Anforderungen für Ökobetriebe erfüllen. Hierbei werden vorzugsweise pflanzliche oder homöopathische Mittel und Spurenelemente als Medikamente eingesetzt und der Gebrauch von synthetischen Chemieprodukten oder Antibiotika weitestgehend eingeschränkt. Letztgenannte Mittel dürfen in keinem Fall zu Vorbeugungszwecken eingesetzt werden.
* Ausdrücklich verboten ist jede Form von wachstumsfördernden oder ertragssteigernden Mitteln. Außerdem werden Techniken abgelehnt, die der Synchronisierung der Fruchtbarkeitszyklen auf unnatürlichem Wege dienen, sowie die Übertragung von Embryos und gentechnische Veränderungen.
* Zudem gibt es Vorschriften über den richtigen Transport der Tiere: der Stress für die Tiere muss auf ein Minimum reduziert werden; Beruhigungsmittel für die Transportdauer sind verboten.
Kennzeichnung
Gekennzeichnet werden Bio-Lebensmittel in Deutschland verpflichtend durch Angabe der zuständigen Öko-Kontrollstelle, zusätzlich fast immer durch ein Bio-Siegel und häufig durch die Aufschrift aus kontrolliert biologischem Anbau, abgekürzt k.b.A. International ist die englische Bezeichnung organic üblich.